Fachbeitrag: Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge in Unternehmen

In vielen Unternehmen kommt es im Laufe der Zeit zu einer Unternehmensnachfolge. Oftmals ist diese Nachfolgeregelung vor allem dann ambivalent, wenn ein Gründungsmitglied bzw. der Gründer an sich aus Altersgründen aus dem Geschäft ausscheiden muss. Der anstehende Wechsel, welcher dann in naher Zukunft vollzogen werden muss, führt in der Regel zur großen Einschnitte in die Unternehmung und deren Handeln. Eine neue Unternehmensführung sorgt dann zumeist für große Veränderungen durch die oftmals andere Art der Führung. Die unternehmensinternen Prozesse müssen zumeist zusätzlich neu adaptiert werden. In jedem Fall sollte bei einer Unternehmensnachfolge gesonderten Wert auf die Beziehungen zu den Kunden gelegt werden. Eine weitere Zusammenarbeit auch mit einem neuen geschäftspartner für die Kunden muss erfolgreich weitergegeben werden, denn die Kunden sind der einzig effektive Schlüssel zum Erfolg. Jedoch stellt eine Unternehmensnachfolge nicht nur einen großen Wechsel im Bereich der Unternehmung da, auch für die Person, welche sich aus dem Unternehmensgeschäft zurückzieht tritt dann ein neuer Lebensabschnitt ein. Hier müssen besonders Regelungen wie zum Beispiel die Gesellschaftsverträge, Miet- und auch Fremdkapital- Verträge, welche der Vorgänger eingegangen ist, neu abgewickelt werden. Wichtig ist, dass der Prozess der Abwicklung rechtzeitig erfolgt, da ansonsten zum Beispiel gegenüber Banken Einschränkungen im Rating-Prozess z.B. wegen einem Tilgungsausfall, hingenommen werden müssen. Eine Unternehmensnachfolge kann für den Nachfolger einen entscheidenden Vorteil haben. Hier liegt oftmals der Fall vor, dass das Unternehmen nach längerer Zeit (i. d. R. 5 Jahre) kein hohes Insolvenzrisiko hinnehmen muss. Daher stellt eine Unternehmensnachfolge eine sehr gute Alternative zu einer oft kostenintensiven Unternehmensgründung dar. Für alle Beteiligten bei einem solchen Prozess ist das ein länger dauerndes Projekt, das rechtzeitig begonnen werden muss. Die Durchführung bedarf einer sorgfältigen und systematischen Vorbereitung, damit das Unternehmen im Verlauf der übergabe keinen Schaden nimmt und der Unternehmenswert nicht sinkt. Da es sich zudem in der Regel um ein singuläres Ereignis im „Leben“ eines Unternehmens handelt, bei dem die Betroffenen selber meist nicht über eigene Erfahrungen verfügen, ist die Einbeziehung von Spezialisten bei der Vorbereitung und der Begleitung (Coaching im Mittelstand) sinnvoll. Wie immer in der Zusammenarbeit mit externen Beratern gilt aber auch hier, dass der Unternehmer letztlich derjenige ist, der die eigentlichen Entscheidungen selber treffen muss. Will man von Unternehmensseite aus keinen neuen Eigner mit in die Unternehmung einbeziehen, so ist es eine Alternative, Familienmitglieder in die Unternehmung zu integrieren. Die Familienmitglieder oder die Verwandtschaft übernimmt dann die Geschäftsführung und die Anteile. Im Gegenzug, wenn die Unternehmensnachfolge nicht gewährleistet werden kann, kann man auch einen Gesellschafter einsetzen, welcher das Unternehmen als ausenstehende Person zum Teil übernimmt, so kann der Besitz in der Familie bleiben und eine ausenstehende Person, welche mit der Materie vertraut ist, eingesetzt werden.

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