§ 1 Allgemeines
(1) Callcenter Compass bietet Auftraggebern die Möglichkeit, spezifizierte Call-Center-Dienstleistungen kostenfrei auf seiner Internet-Plattform "call-center-compass.com" auszuschreiben. Den Spezifikationen entsprechende Anbieter von Call-Center-Dienstleistungen werden über den Eingang einer Ausschreibung informiert und können die vollständige Ausschreibung kostenpflichtig abrufen.
(2) Die Dienstleistungen von Callcenter Compass richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung der Internet-Plattform "call-center-compass.com" besteht nicht. Callcenter Compass behält sich das Recht vor Nutzer und/oder Ausschreibungen bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, vertragliche Regelungen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
(3) Callcenter Compass behält sich darüber hinaus das Recht vor, seine Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einzustellen oder zu verändern.
§ 2 Anbieter
(1) Um über Ausschreibungen informiert zu werden und diese abrufen zu können, ist für Anbieter eine Registrierung auf der Web-Site "call-center-compass.com" erforderlich. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu der Internet-Plattform "call-center-compass.com" geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern oder von Callcenter Compass ändern zu lassen, wenn die Möglichkeit besteht, dass unberechtigte Dritte von diesen Kenntnis erlangt haben.
(2) Der Anbieter ist weiterhin verpflichtet, die vorgesehenen Profildaten vollständig und wahrheitsgemäß zu hinterlegen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(3) Callcenter Compass behält sich das Recht der Korrektur oder Löschung unrichtiger Daten vor.
(4) Die Weitergabe von Ausschreibungs- und/oder Kontaktdaten an Dritte ist unzulässig. Gleiches gilt für die Nutzung dieser Daten für andere Zwecke als zur Erstellung eines Angebotes.
§ 3 Auftraggeber
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ausgeschriebene Aufträge an die Anbieter zu vergeben. Ausschreibungen ohne konkreten Bedarf, die insbesondere lediglich dem Ziel der Preisermittlung dienen, sind allerdings nicht gestattet. Die Vermittlung von Ausschreibungen erfolgt ausschließlich nach überprüfung durch Callcenter Compass.
§ 4 Ablauf einer Ausschreibung
(1) Die Ausschreibung von Aufträgen erfolgt durch den Auftraggeber über die Web-Site "call-center-compass.com". Der Ablauf und der Umfang der Ausschreibung richten sich nach den technischen und inhaltlichen Vorgaben der entsprechenden Eingabe-Masken. Nach Abschluss der Eingabe erfolgt kurzfristig eine telefonische Kontaktierung des angegebenen Ansprechpartners des Auftraggebers durch einen Mitarbeiter vom Callcenter Compass. Das Gespräch dient der Verifizierung und Spezifizierung des Auftraggebers und der Ausschreibung. Dieses Gespräch kann zu Qualitätssicherungszwecken und Beweiszwecken aufgezeichnet werden. Nach positivem Abschluss des Gespräches wird die Ausschreibung freigegeben.
(2) Den Spezifikationen entsprechende Anbieter werden per E-Mail über das Vorliegen neuer Ausschreibungen informiert und können diese nach Anmeldung auf der Internet-Plattform "call-center-compass.com" einsehen. Bei Interesse an der Ausschreibung können die Kontaktdaten des Auftraggebers gegen Entgelt durch die Anbieter abgerufen werden. Der Abruf ist bis zum Erreichen der vom Auftraggeber bestimmten Höchstzahl der erwünschten Angebote möglich.
§ 5 Vergütung
Die Platzierung von Ausschreibungen ist für den Auftraggeber kostenfrei. Die Registrierung und Information über das Vorliegen von Ausschreibungen ist für den Anbieter ebenfalls kostenfrei. Preise und Zahlungsbedingungen für den Bezug der vollständigen Ausschreibungen richten sich je nach Art und Volumen des Auftrages und werden für jede Ausschreibung gesondert mitgeteilt. Die Vergütung ist mit Abruf der Kontaktdaten verdient.
§ 6 Datenschutz, Geheimhaltung
(1) Personenbezogene und personenbeziehbare Daten des Auftraggebers und des Anbieters werden durch Callcenter Compass ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und im Rahmen des für die Zweckbestimmung notwendigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Zweckbestimmung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
(2) Die Ausschreibungen sind ggf., müssen jedoch nicht, auf Partnerseiten von Callcenter Compass abrufbar sein. Callcenter Compass ist berechtigt, dem Anbieter die Ausschreibungen auch über beliebige andere Medien verfügbar zu machen.
(3) Aufraggeber und Anbieter stimmen zu, dass sie durch Callcenter Compass als Referenz unter Nennung ihrer Firmierung und unter Nutzung ihres Firmenlogos genannt werden dürfen. Callcenter Compass ist jedoch weder generell noch im Einzelfall berechtigt, eine Verknüpfung zwischen Aufraggebern und Anbietern herzustellen.
(4) Aufraggeber und Anbieter willigen in eine mögliche Verarbeitung ihrer Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) ein.
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§ 7 Haftung
(1) Callcenter Compass haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist die Haftung von Callcenter Compass im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung von Callcenter Compass richtet sich im übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Internet-Plattform "call-center-compass.com" ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Allerdings ist Callcenter Compass von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Einflussbereich von Callcenter Compass liegen. Daher übernimmt Callcenter Compass keinerlei Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit der Internet-Plattform "call-center-compass.com".
(3) Wird Callcenter Compass aufgrund von rechtswidrigen und/oder vertragswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder des Anbieters durch einen Auftraggeber, Auftragnehmer oder Dritte in Anspruch genommen, so stellt der Handelnde Callcenter Compass unverzüglich von diesen Ansprüchen frei und ersetzt die bereits entstandene Schäden.
(4) Eine Gewährleistung für den Erhalt von Ausschreibungen und Angeboten, deren Vollständigkeit und Richtigkeit, sowie für Störungen hierdurch zustande gekommener Aufträge übernimmt Callcenter Compass nicht.
§ 8 Nebenbestimmungen
(1) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, der Sitz von Callcenter Compass vereinbart. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur, wenn diesen durch Callcenter Compass schriftlich zugestimmt wurde. Im übrigen wird diesen ausdrücklich widersprochen. Hilfsweise finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
(3) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch auf alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Callcenter Compass und den Vertragspartnern Anwendung.
(4) Callcenter Compass behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Callcenter Compass wird die Vertragspartner über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig in Schrift- oder Textform benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Vertragspartner angenommen.
Stand: Januar 2010
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